Was tun, wenn …

… Ihr Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, informieren Sie bitte am gleichen Tag bis spätestens 7:50 Uhr über IServ (www.has-del.de) oder per Telefon das Sekretariat.

Teilen Sie auch bitte bei der Krankmeldung mit, warum und wie lange Ihr Kind voraussichtlich fehlen wird. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage krank sein, benötigen Sie eine schriftliche Entschuldigung (Attest) vom Arzt.

Häufiges unentschuldigtes Fehlen muss von der Schule an die Stadt gemeldet werden. Diese kann Zwangsmaßnahmen gegen die Erziehungsberechtigten anordnen.

Bei sehr wichtigen Anlässen (z. B. Kuren, Familienfeiern etc.) kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden. Diese Beurlaubung kann die Schulleitung auf schriftlichen Antrag gewähren. Eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien, kann nur in seltenen Ausnahmenfällen erteilt werden.

… Ihr Kind aus der Schule abgeholt werden muss?

Manchmal erkranken Kinder auch erst in der Schule oder erleiden eine Verletzung, was eine Abholung Ihrerseits erforderlich macht. Dann müssen wir Sie kurzfristig erreichen können. Bitte achten sie daher darauf, dass die Schule eine aktuelle Telefonnummer hat, unter der Sie im Notfall jederzeit erreichbar sind.

Sollten Sie tagsüber nicht erreichbar sein, geben Sie bitte Telefonnummern von Verwandten, Nachbarn oder Freunden an, die Ihr Kind ebenfalls abholen und versorgen dürfen. Teilen Sie uns Änderungen bitte umgehend mit!

… der Schulweg witterungsbedingt unsicher ist?

Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schüler*innen trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht bei unsicheren Wetterlagen stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages.

Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schüler*innen im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schüler*innen, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Über diese Kanäle können sie sich über Schulausfälle informieren:

  • Nachricht über die schul.cloud von der Schulleitung
  • Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • VMZ-Niedersachsen (Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen)
  • Kostenlose App „BIWAPP“ (Bürger Info und Warn App)