Was tun, wenn …

… Ihr Kind krank ist?

Als Eltern und Erziehungsberechtigte ist es Ihre Pflicht Ihr Kind in der Schule krankzumelden! Um schon vor Unterrichtsbeginn Kenntnis über fehlende/erkrankte Schülerinnen und Schüler zu haben, möchten wir Sie bitten Ihre Kinder wie folgt in der Schule krank zu melden:

  • Krankmeldungen per Telefon (Anrufbeantworter) oder per Mail im Sekretariat (sekretariat@has-del.de) bis morgens spätestens 7:30 Uhr!
  • Bei Krankmeldungen müssen folgende Angaben gemacht werden:
    – Name des Kindes
    – Klasse
    – Voraussichtliche Länge der Erkrankung
    – Ggf. Art der Erkrankung (wenn es sich um meldepflichtige Erkrankungen handelt (z.B. Läuse o.ä.))

Wenn Sie Ihr Kind telefonisch oder per Mail in der Schule krankgemeldet haben, müssen Sie keine schriftliche Entschuldigung vorlegen, wenn Ihr Kind die Schule wieder besucht. Sollte Ihr Kind jedoch länger als drei Tage krankheitsbedingt fehlen, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. In besonderen Fällen kann auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung durch die Schule verlangt werden.

Schulbefreiungen wegen eines vorzeitigen Reiseantritts oder weil die Reisebuchung über das Ferienende hinausgeht widersprechen im Regelfall nicht nur allen Erziehungsprinzipien, sondern auch der in Niedersachsen geltenden Schulpflicht! Sollte Ihr Kind kurz vor Ferienbeginn bzw. kurz nach dem Ferienende fehlen, wird die Schule eine ärztliche Bescheinigung einfordern und den Vorfall ggf. dem ASD der Stadt Delmenhorst melden.

… Ihr Kind aus der Schule abgeholt werden muss?

Manchmal erkranken Kinder auch erst in der Schule oder erleiden eine Verletzung, was eine Abholung Ihrerseits erforderlich macht. Dann müssen wir Sie kurzfristig erreichen können. Bitte achten sie daher darauf, dass die Schule eine aktuelle Telefonnummer hat, unter der Sie im Notfall jederzeit erreichbar sind.

Sollten Sie tagsüber nicht erreichbar sein, geben Sie bitte Telefonnummern von Verwandten, Nachbarn oder Freunden an, die Ihr Kind ebenfalls abholen und versorgen dürfen. Teilen Sie uns Änderungen bitte umgehend mit!

… der Schulweg witterungsbedingt unsicher ist?

Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schüler*innen trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht bei unsicheren Wetterlagen stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages.

Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schüler*innen im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schule nimmt Schüler*innen, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, in Empfang und gewährleistet die Betreuung der Kinder, bis die Eltern kontaktiert werden können.

Über diese Kanäle können sie sich über Schulausfälle informieren:

  • Nachricht über die schul.cloud von der Schulleitung
  • Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • VMZ-Niedersachsen (Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen)
  • Kostenlose App „BIWAPP“ (Bürger Info und Warn App)