Eltern in Gremien
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, das Schulleben aktiv mitzugestalten. Hier finden Sie eine Übersicht der Elterngremien an der Hermann-Allmers-Schule.
Klassenelternschaft
Die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen einer Klasse bilden die Klassenelternschaft, die mindestens zweimal im Jahr auf den Elternabenden zusammenkommt. Jede Klassenelternschaft wählt Anfang der ersten und dritten Klasse eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Vertretung für zwei Jahre. Die Aufgabe der Elternvertreter*innen besteht darin, zu den Elternabenden einzuladen, mit offenem Ohr für alle Eltern da zu sein und gegebenenfalls die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer zu kontaktieren. Die Klassenelternschaft bespricht auf ihren Versammlungen Themen, die die gesamte Klasse betreffen und wählt drei Vertreter*innen für die Klassen- und Zeugniskonferenz.
Schulelternrat
Schule und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Der Schulelternrat ist hierbei ein wichtiges Bindeglied, denn ein vertrauensvolles Miteinander von Eltern, Lehrkräften und Schulleitung ist von großer Bedeutung.
Der Schulelternrat setzt sich aus den Elternvertreter*innen der einzelnen Klassen zusammen. Er ist die Interessenvertretung der Eltern aller Kinder, die unsere Schule besuchen. Er berät über Wünsche, Anregungen und auch Sorgen der Eltern und informiert diese über alle Belange der Schule. Gleichzeitig plant und organisiert er Schulfeste, Einschulungen, etc. Außerdem arbeitet er eng mit dem Schulvorstand, der Schulleitung und dem Förderverein zusammen. Die Vorsitzenden laden mindestens zweimal im Schuljahr zu einer Sitzung ein, an der auf Anfrage auch die Schulleitung teilnimmt.
Der Schulvorstand
Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule 2007 erhielten die Schulen neue und umfangreiche Kompetenzen, um ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als zentrales Organ der Schule. Ihm gehören 4 Lehrer*innen und 4 Elternvertreter*innen sowie eine Vertreterrin bzw. ein Vertreter der Stadt an. Der Schulvorstand tagt in der Regel zweimal jährlich und bespricht und/oder entscheidet schulische Angelegenheiten und stellt das Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz her.
Die Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle Angelegenheiten einer Schule (z.B. allgemeine Fragen des Unterrichts und der Erziehung, Schulordnung, Grundsätze der Leistungsbewertung). Den Vorsitz der Gesamtkonferenz übernimmt die Schulleitung oder deren Vertretung, weiterhin gehören alle Lehrkräfte, Mitarbeiter*innen und Elternvertreter*innen zum Gremium.
Fachkonferenzen
Für jedes Fach, das an unserer Schule unterrichtet wird, ist eine Fachkonferenz eingerichtet (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Nebenfächer). Sie besteht aus den Lehrkräften, die das Fach unterrichten und aus stimmberechtigten Elternvertreter*innen. Die Fachkonferenzen entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich das jeweilige Fach betreffen. Dazu gehören u.a. Vorschläge für die Einführung von Schulbüchern, Festlegung des Arbeitsplanes, Leistungsbewertung. Die Entscheidungen der Fachkonferenzen werden der Gesamtkonferenz vorgelegt. Fachkonferenzen finden in der Regel zweimal jährlich statt.